|
- Mandatsaufnahme |
![]() |
![]() |
- Beratungshilfe |
![]() |
![]() |
- Verfahrenskostenhilfe |
![]() |
![]() |
- Vollmacht |
![]() |
![]() |
Sofern Sie weder eine Rechtsschutzversicherung noch Anspruch auf Beratungshilfe oder
Verfahrenskostenhilfe haben, müssten Sie die Anwaltskosten zumindest vorläufig selbst zahlen. Gewinnen sie den Rechtstreit, wird der Gegner aber häufig verpflichtet, auch diese Kosten zu übernehmen.
Wenn der Streitwert bei über 100.000 Euro liegt, ist die Einschaltung eines Prozessfinanzierers zu prüfen.
Gebührenarten und Gebührenhöhe
Bei den anwaltlichen Gebühren unterscheidet man zwischen Festgebühren und Rahmengebühren. Daneben gibt es verschiedene Möglichkeiten der Vereinbarung des Honorars mit dem Mandanten.
a) Festgebühren
Bei den Festgebühren hat der
Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin keinen Ermessensspielraum. Die Höhe der
Gebühr bestimmt sich hier allein nach dem Gegenstandswert und dem Gebührensatz,
der im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt ist. Dies ist vor allem im
zivilrechtlichen Verfahren der Fall. Hier legt das Gericht den Streitwert fest
und es gibt einen festen Satz z. B. für die Verfahrensgebühr 1,3 oder die
Terminsgebühr 1,2.
Richtet sich die Gebühr nach der Höhe des Gegenstandswertes, so kann man die Höhe der Gebühr aus der zu § 13 RVG beigefügten Tabelle entnehmen. Diese Tabelle enthält die Werte für die eine (1) volle Gebühr. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung fällt mindestens das 2,5-fache dieser Gebühr zuzüglich Auslagen und MwSt. an. Zur konkreten Berechnung empfehle ich www.rechtsanwaltsgebuehren.de.
Kommt es zu einer Einigung im gerichtlichen Verfahren, verdient der Rechtsanwalt eine volle Gebühr nach dieser Tabelle (zuzüglich MwSt.). Bei einer Einigung im außergerichtlichen Bereich fällt beim Rechtsanwalt eine anderthalbfache Gebühr an.
Auch in außergerichtlichen zivilrechtlichen Angelegenheiten richtet sich die Gebühr nach demGegenstandswert. Diesen stellt man fest, indem man - vereinfacht gesagt - fragt, um was es geht oder um was gestritten wird. Da es manchmal in einer Beratung oder einem Streit um Dinge geht, die nicht eindeutig auf einen Geldbetrag festzulegen sind, gibt es zur Frage des Gegenstandswertes viele gesetzliche Vorschriften und auch umfangreiche Rechtsprechung. Mit dem Gegenstandswert steigen die Gebühren des Rechtsanwaltes, jedoch nicht gleichmäßig. Als Anhaltspunkt mag diese Faustformel dienen: Wenn sich der Gegenstandswert verzehnfacht, steigen die Anwaltsgebühren um das Fünffache.
b) Rahmengebühren
Soweit das RVG eine Rahmengebühr vorsieht (z. B. in außergerichtlichen zivilrechtlichen Angelegenheiten, Strafsachen, Bußgeldsachen, Verwaltungssachen, Sozialsachen), hat der Rechtsanwalt unter Berücksichtigung aller Umstände die Gebühr nach billigem Ermessen zu bestimmen. Hierbei ist nach § 14 Abs. 1 RVG vor allem der Umfang und die Schwierigkeiten der anwaltlichen Tätigkeit, die Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber, die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers und das Haftungsrisiko des Rechtsanwaltes zu berücksichtigen.
Der Anwalt kann aber auch mit dem Mandanten verschiedene Vereinbarungen über sein Honorar treffen.
c) Stundenhonorarvereinbarung
Der Rechtsanwalt darf auch ein Stundenhonorar vereinbaren, das der Sachlage, aber auch der eigenen Haftung gerecht werden muss.
d) Pauschalpreisvereinbarung
Eine Pauschalpreisvereinbarung bietet sich bei Vertragsgestaltungen oder Vertragsüberprüfungen an.
e) Erfolgshonorar
In bestimmten Ausnahmefällen ist es mir seit 01.07.2008 erlaubt, mit dem Mandanten alternativ ein Erfolgshonorar zu vereinbaren.
Meine Stundensätze
Eine Erstberatung gegenüber Verbrauchern kostet nicht mehr als 190 Euro
zuzüglich MwSt., dies sind 226,10 Euro.
Im übrigen vereinbare ich
Stundenhonorare zwischen 120 und 180 Euro zuzüglich MwSt. also von 142,80 Euro
bis 214,20 Euro pro Stunde inklusive MwSt. Dies ist für Sie interessant, wenn es
sich um eine Angelegenheit mit hohem Streitwert handelt, wir aber davon
ausgehen, dass sich der Zeitaufwand in Grenzen hält.
Bei
Stundenhonorarvereinbarungen rechne ich nach angefangenem Fünf-Minuten-Takt ab.
Einfache Beratungen dauern nicht länger als 20 Minuten und kosten um die 60
Euro.
Schildern Sie mir einfach Ihr konkretes Anliegen unverbindlich per E-Mail oder Telefon. Sie erhalten daraufhin ein Angebot über die entstehenden Anwaltskosten. Sie können frei entscheiden ob Sie dieses Angebot annehmen möchten.
Weitere umfassende Informationen zu den Gebührenarten und der Höhe der
Gebühren sowie einen Gebührenrechner finden Sie auf www.rechtsanwaltsgebuehren.de.
![]() |
www.anwaeltin-gelking.de
|
|
Rechtsanwältin Kornelia Gelking Weidenbornstr. 41 65189 Wiesbaden |
telefon :
(06134) 565 98 33
fax : (06134) 565 98 34 mail : kanzlei-gelking@gmx.de |